Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen dafür zugelassenen Schornsteinfegermeisterbetriebs gereinigt und/oder überprüft werden müssen. Dies wird im einzelnen durch den zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im jeweils zugehörigen Feuerstättenbescheid geregelt.
Was bieten mir die Leistungen eines Schornsteinfegers?
Kurz und knapp gesagt:
- Brandverhütung
- Sicherheit
- Umweltschutz und
- Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung !
Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen.
Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden Sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.
Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung bis zum Bev. Bezirksschornsteinfeger und darüber hinaus zum Gebäudenergieberater (im Handwerk) qualifizieren ihn zu einem Sicherheits-, Umwelt-, und Energieexperten unabhängig von eigenen weiteren wirtschaftlichen Interessen nötiger oder unnötiger Anschlussaufträgen.